Hauptgrund für die Gründung eines Fördervereins für den Fußballclub Grosselfingen 1910 e.V. waren die begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Im Zuge steigender Kosten wird es für die Fußballvereine immer schwieriger den aufwendigen Spielbetrieb sicher zu stellen und dabei noch die Sportplätze, die Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände sowie das Vereinsheim in einem guten Zustand zu halten. Ohne den Förderverein ist es dem Fußballclub Grosselfingen 1910 e.V. nicht möglich alle Vorhaben und „Visionen“ der Fußballabteilung zu realisieren. Der Förderverein als „zweites Standbein“ der Fußballabteilung sichert somit auch für unsere Nachkommen einen guten und sinnvollen Freizeitsport bei dem auch die Bevölkerung von Grosselfingen und Umgebung viel Interesse und Unterhaltung finden.
Folgende unterstützende Aufgaben hat sich der Förderverein gestellt:
- Mithilfe bei der Errichtung und Pflege von fußballspezifischen Sportanlagen und deren Infrastruktur.
- Finanzielle Unterstützung bei Anschaffungen von Ausrüstungsgegenständen, Sportgeräten und Lehrutensilien.
- Förderung
der Ausbildung von ehrenamtlich tätige Führungskräften und Heranbildung
des Führungsnachwuchses sowohl im Spielbetrieb als auch in der
Vereinsführung.
- Bereitstellung
von eventuellen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige
Übungsleiter, Betreuer und Helfer der verschiedenen Fußballmannschaften
insbesondere der Jugendmannschaften.
- Mithilfe bei Vorbereitungen von größeren Festlichkeiten wie Jubiläen und Großturnieren.
Der
Förderverein Fußballclub Grosselfingen e.V. kann seine Ideen, sein
Engagement und seine Unterstützung in ideeller und finanzieller Hinsicht
nur bewältigen, wenn auch Sie, lieber Interessent, unser Werken und Tun
mit Ihrer Mitgliedschaft befürworten. Ob Sie sich zur aktiven Mitarbeit
entschließen können oder den Förderverein durch Ihren Mitgliedsbeitrag
(Mindestbeitrag 15,- €) finanziell mittragen möchten – jede Art der
Unterstützung ist wertvoll.
Der
Verein würde sich freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu können.
Nach eingereichter Satzung dient der Förderverein Fußballclub
Grosselfingen e.V. ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten,
gemeinnützigen Zwecken im Sinne der 51 ff. AO und gehört zu den in § 5
Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Personenvereinigungen. Wir sind daher
berechtigt, entsprechende Spendenbescheinigungen für steuerliche Zwecke
auszustellen.
Vielen Dank für Ihr Interesse
Carolin Krauter
1. Vorstand
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